Angestellte und Arbeitnehmer

Wir beraten Sie gern und sorgen dafür, dass Ihre Aufwendungen für Ihre berufliche Tätigkeit und weitere anrechenbare Kosten in Ihrer alljährlichen Steuererklärung berücksichtigt werden. Auch bei Zeiten der Nichtbeschäftigung durch Krankheit oder Arbeitslosigkeit sind wir gern hilfreich an Ihrer Seite und beraten Sie kompetent in steuerlicher Hinsicht.

Wichtige Information für alle Arbeitnehmer zu den Steuerentlastungen 2020.
Diese setzen sich wie folgt zusammen:

Der Grundfreibetrag steigt auf € 9.408 für Alleinstehende und auf € 18.810 für Verheiratete.
Bis zu diesem Betrag bleibt das Einkommen steuerfrei.
Für auswärtig Beschäftigte oder Arbeitnehmer mit Dienstreisen werden ab 2020 höhere Verpflegungspauschalen berücksichtigt. Die Pauschalen steigen von € 24 auf € 28 für 24 Stunden Abwesenheit, von € 12 auf € 14 für An- und Abreisetage und Abwesenheit von mehr als 8 Stunden. Für nebenberufliche Übungsleiter steigt die Übungsleiter-pauschale von € 2.400 auf € 3.000 jährlich.
Bis zu diesem Betrag sind die Einkünfte als Übungsleiter steuerfrei.
Die Ehrenamts-pauschale steigt von € 720 auf € 840.
Bis zu diesem Betrag sind die Einkünfte aus einem Ehrenamt steuerfrei.
Der Kinderfreibetrag steigt von € 4.980 auf € 5.179.

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