Mitglied einer starken Gemeinschaft
Der Jahresbeitrag Ihrer Mitgliedschaft ist sozial gestaffelt und richtet sich nach Ihren Einkünften.
Bitte entnehmen Sie die Beitragsstaffelung der Beitragsordnung.
Die Beitragsordnung
- Aufnahmegebühr
Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig 15,00 EUR inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer. - Mitgliederbeiträge
Der Mitgliedsbeitrag staffelt sich nach einer Beitragsbemessungsgrundlage, die sich zusammensetzt aus allen steuerfreien und steuerpflichtigen Einnahmen. Bei Ehegatten, die zusammen veranlagt werden, werden diese Einnahmen zusammengerechnet. Dabei wird vorausgesetzt, dass beide Ehegatten Mitglieder werden, es wird in diesem Fall nur ein Mitliedsbeitrag für beide Ehegatten erhoben.
Einnahmen sind:
a) Der/die auf der/den Lohnsteuerkarte/n des betreffenden Besteuerungsjahres eingetragene/n Brutto-Jahresarbeitslohn/löhne, Versorgungsbezüge und steuerfrei bezogene Einnahmen wie die z.B. nach § 3 Nr. 12 und Nr. 26 Einkommensteuergesetz (EStG) (z.B. Übungsleiter, steuerfreie Bezüge aus Bundes- oder Landeskassen), durch den Arbeitgeber steuerfrei geleistete Auslösungen, Spesen- und Reisekostenpauschalen sowie Bezüge, die dem Progressionsvorbehalt nach § 32 b EStG unterliegen, wie z.B. Arbeitslosen- oder Krankengeld sowie der Anspruch auf Kindergeld
b) Sonstige Einkünfte wie z.B. Renten oder Unterhaltsleistungen.
c) Einnahmen aus Vermietung von bebauten und unbebauten Grundstücken etc. (siehe § 21 Absatz 1 bis 3 EStG) sowie Beteiligungseinkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
d) Einnahmen aus Kapitalvermögen sowie privaten Veräußerungsgeschäften.
Werden in einem Jahr für mehrere zurückliegende Jahre Einkommensteuererklärungen erstellt, werden die jeweiligen Einnahmen zusammengerechnet und ergeben dann die Beitragsbemessungsgrundlage für den Jahres-Mitgliedsbeitrag.

Beitragsstufe | Bemessungsgrundlage |
Netto |
USt |
Beitrag inkl. USt |
|
von EUR |
bis EUR |
EUR |
19 % |
in EUR |
|
Höchstbeitrag | über |
200.000 |
336,13 |
63,87 |
400,00 |
Ermäßigungsstufe 15 | 180.001 |
200.000 |
319,33 |
60,67 |
380,00 |
Ermäßigungsstufe 14 | 160.001 |
180.000 |
302,52 |
57,48 |
360,00 |
Ermäßigungsstufe 13 | 140.001 |
160.000 |
285,71 |
54,29 |
340,00 |
Ermäßigungsstufe 12 | 120.001 |
140.000 |
268,91 |
51,09 |
320,00 |
Ermäßigungsstufe 11 | 100.001 |
120.000 |
252,10 |
47,90 |
300,00 |
Ermäßigungsstufe 10 | 90.001 |
100.000 |
231,09 |
43,91 |
275,00 |
Ermäßigungsstufe 9 | 80.001 |
90.000 |
210,08 |
39,92 |
250,00 |
Ermäßigungsstufe 8 | 70.001 |
80.000 |
189,08 |
35,92 |
225,00 |
Ermäßigungsstufe 7 | 60.001 |
70.000 |
168,07 |
31,93 |
200,00 |
Ermäßigungsstufe 6 | 50.001 |
60.000 |
147,06 |
27,94 |
175,00 |
Ermäßigungsstufe 5 | 40.001 |
50.000 |
126,05 |
23,95 |
150,00 |
Ermäßigungsstufe 4 | 30.001 |
40.000 |
105,04 |
19,96 |
125,00 |
Ermäßigungsstufe 3 | 20.001 |
30.000 |
84,03 |
15,97 |
100,00 |
Ermäßigungsstufe 2 | 10.001 |
20.000 |
63,03 |
11,97 |
75,00 |
Ermäßigungsstufe 1 | bis |
10.000 |
42,02 |
7,98 |
50,00 |
- Beitragserhebung
Leistungen des Vereins können erst nach Zahlung des jeweiligen Jahresbeitrages im Sinne von § 7 Absatz 3 der Satzung in Anspruch genommen werden. Die Mitglieder sind verpflichtet, die zur Festsetzung des Beitrags notwendigen Angaben zu machen. Die Jahresbeiträge sind unabhängig von der Inanspruchnahme von Leistungen des Vereins für die Dauer der ungekündigten Mitgliedschaft zu entrichten.
Die Aufnahmegebühr sowie der erste Jahres-Mitgliedsbeitrag sind beim Eintritt in den Verein zu entrichten. Folgebeiträge sind am 31. Januar eines jeden Jahres auf Basis des Vorjahresbeitrages vorschüssig fällig und werden per Lastschriftver-fahren eingezogen oder vom Mitglied per überweisung geleistet. Werden anläßlich der steuerlichen Beratung höhere oder niedrigere Einnahmen als im Vorjahr festgestellt, ist der Jahres-Mitgliedsbeitrag anzupassen und die Differenz nach zu erheben oder zu erstatten.
