Senioren

Nach dem sogenannten Alterseinkünftegesetz werden Rentner seit 2005 höher besteuert. Gern nehmen wir Ihnen die Unsicherheit und prüfen Ihren ganz persönlichen Fall, ob Sie mit Ihren Einkünften den Grundfreibetrag überschreiten und damit zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind.

Die nachgelagerte Besteuerung startete 2005 mit einem steuerpflichtigen Rentenanteil von 50 Prozent. Alle, die in jenem Jahr zum ersten Mal eine gesetzliche Rente bekamen, sowie alle, die vorher schon Rente bekamen, müssen seither die Hälfte davon versteuern. Der Freibetrag der übrigen 50 Prozent wird auf Lebenszeit festgeschrieben. Wer sich im Jahr darauf, also 2006, aus dem Arbeitsleben verabschiedete, muss bis zum Lebensende 52 Prozent davon versteuern – seine Hinterbliebenen übrigens auch. Die stufenweise Anhebung um jährlich 2 Prozent läuft bis zum Jahr 2020. Ein Neurentner ist dann schon mit 80 Prozent seiner Rente dabei. Ab 2020 wird der steuerpflichtige Anteil jährlich nur noch um 1 Prozent erhöht. Das wird so lange gemacht, bis im Jahr 2040 die 100-Prozent-Besteuerung erreicht ist. Ab dann muss jeder Neu-Ruheständler seine komplette gesetzliche Rente mit seinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern.

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