Auch bei niedrigen Einkünften sind Steuererstattungen zu erwarten. Die Aufwendungen für eine Ausbildung oder ein Studium sind oft recht hoch und können von der Steuer abgezogen werden. Wir beraten Sie gern in Hinblick auf Ihre Möglichkeiten Steuern zu sparen
Wir beraten Sie gern und sorgen dafür, dass Ihre Aufwendungen für Ihre berufliche Tätigkeit und weitere anrechenbare Kosten in Ihrer alljährlichen Steuererklärung berücksichtigt werden. Auch bei Zeiten der Nichtbeschäftigung durch Krankheit oder Arbeitslosigkeit sind wir gern hilfreich an Ihrer Seite und beraten Sie kompetent in steuerlicher Hinsicht.
Wir beraten Sie auch gern bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sowie Kapitalvermögen und Veräußerungsgeschäften bis zu einer Höhe von EUR 13.000/26.000 bei Einzel-/und Zusammenveranlagung. Gern übernehmen wir für Sie die Ermittlung der Höhe Ihrer Mieteinnahmen und prüfen, ob die pauschale Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge bei Ihnen zutrifft.
Mit uns als Ihr Partner bei der Einkommensteuererklärung sparen Sie Steuern und gewinnen Zeit - und dies für einen günstigen Beitrag, der sich an sozialen Gesichtspunkten orientiert. Wir beraten Sie gern!
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